Die aktuellen Corona-Regelungen und Einschränkungen im Überblick

Stand: 01.07.2021

Da in Hamm die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem Wert 100 liegt, hat das Land NRW verfügt, dass die Bundesnotbremse in Hamm seit Donnerstag, 27. Mai, nicht mehr greift. Deshalb gelten Lockerungen in vielen Bereichen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt seit Freitag, 11. Juni, an mindestens fünf Werktagen stabil unter dem Wert 35. Deshalb gelten seit Sonntag, 13. Juni, weitere Lockerungen im Rahmen der Inzidenzstufe 1.

  • Kontaktfrei dürfen draußen Personen unbegrenzt miteinander Sport treiben
  • Kontaktsport ist drinnen und draußen für bis zu 100 Personen ohne negativen Test möglich (solange die Landesinzidenz in NRW unter 35 bleibt; sonst mit Test)
  • Sporthallen und Fitnessstudios sind geöffnet. Hochintensives Ausdauertraining (z. B. HIIT, Indoor-Cycling) ist nur für bis zu 15 Personen mit Schnelltest möglich.
  • Die Hammer Freibäder dürfen die Liegewiesen öffnen; es gelten weiterhin Besucherbegrenzungen. Es werden negative Schnelltests benötigt.
  • Zuschauer sind beim Sport im Freien bis zu 1/3 der Kapazität erlaubt – d. h., auch mehr als 1.000; drinnen sind bis zu 1/3 der Kapazität, aber max. 1.000 Zuschauer mit Test und festen Plätzen im Schachbrett-Sitzplan zugelassen
  • Umkleiden, Duschen etc. können unter Berücksichtigung der üblichen Hygiene und Abstandsregeln öffnen. Die entsprechenden Anlagen in den städtischen Sporthallen bleiben bis auf weiteres geschlossen.
  • Anfänger- und Kleinkinderschwimmkurse können in Hallenbädern mit bis zu fünf Kindern bis 18 Jahre, in Freibädern mit bis zu 20 Kindern bis 18 Jahre stattfinden.
  • Die Hammer Freibäder sind geöffnet. Es gelten Besucherbegrenzungen.
  • Die öffentlichen Sportanlagen, Spielplätze, Basketballplätze, Bolzplätze und Funsportanlagen sind geöffnet – unter den üblichen Hygiene-, Maskenpflicht- und Abstandsregeln.
  • Die Gastronomie ist außen und innen jeweils ohne Schnelltest geöffnet.
  • Es gelten Personenbegrenzungen an den Tischen entsprechend der allgemeinen Kontaktbeschränkungen, außerdem gilt: Gästen muss ein fester Sitz- bzw. Stehplatz zugewiesen werden, die einfache Rückverfolgung muss gewährleistet sein.
  • Auch Kantinen sind geöffnet – auch für externe Besucher ohne Schnelltest.
  • Touristische Übernachtungen sind in Hotels, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen etc. mit negativem Schnelltest möglich. Es sind keine Folgeschnelltests mehr erforderlich.
  • Hotels usw. dürfen Gästen die volle gastronomische Versorgung anbieten.
  • Tagungen und Kongresse können mit bis zu 1.000 Teilnehmern mit Test und besonderer Rückverfolgbarkeit (Sitzplan) stattfinden
  • Touristische Busreisen mit Schnelltest und maximaler Belegung von 60 Prozent
  • Stadtführungen im Freien für bis zu 20 Personen, mit Schnelltest (soweit diese aus mehr als zwei Haushalten kommen)

Ausführliche, aktuelle Informationen zu den Corona-Regelungen in Hamm finden Sie auch unter https://www.hamm.de/corona